Diese AGB’s gelten ausschließlich nur für den Handel / Our terms and conditions apply only to B-to-B business
1. Allgemeines, Geltungsbereich der AGB, Spezielle Vereinbarungen, Ungültigkeit vertraglicher Vereinbarungen
1.1. Die Apure Lizenz- und Handelsgesellschaft mbH (nachfolgend Apure genannt) ist eine Tochtergesellschaft der Apure Holding USA und tritt im Markt als Lieferant von Waren auf.
1.2. Diese AGB gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese AGB als angenommen.
1.3. Sollte der Kunde mit diesen AGB nicht einverstanden sein, so hat er Apure unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen. Im Fall eines schriftlichen Widerspruchs behält sich Apure vor, ihre Angebote und Leistungen ersatzlos zurückzuziehen, ohne dass der Kunde daraus Ansprüche irgendwelcher Art ableiten kann.
1.4. Einkaufsbedingungen des Bestellers oder Abänderungen dieser AGB sowie alle sonstigen Vereinbarungen und Nebenabreden sind für Apure nur soweit verbindlich, als diese von ihr schriftlich und rechtsgültig anerkannt wurden.
1.5. Sind besondere vertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien oder Bestimmungen der vorliegenden AGB ungültig oder nichtig, hat das nicht die Ungültigkeit oder Nichtigkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge. Vielmehr sind die ungültigen oder nichtigen Bestimmungen von den Vertragsparteien oder vom Richter durch solche zu ersetzen, welche der anwendbaren Rechtsordnung entsprechen und den zu ersetzenden Bestimmungen wirtschaftlich möglichst nahe kommen.
1.6. Submissionen: Die AGB von Apure gehen, wenn sie in Widerspruch mit Submissionsbestimmungen stehen, diesen vor.
2. Angebote und Preise, Vertragsabschluss
2.1. Angebote der Apure erfolgen, insofern ihre Gültigkeitsdauer nicht ausdrücklich vermerkt ist, freibleibend und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs.
2.2. Die in der Preisliste sowie diesen AGB genannten Preise verstehen sich exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Versand.
2.3. Eine standard Verpackung ist im Verkaufspreis enthalten, eine spezielle See,- oder Luftfrachtverpackung wird je nach Anforderung gesondert berechnet.
2.4. Die Spezifikationen der Apure-Produkte entspricht den zum Kaufzeitpunkt gültigen und veröffentlichten Datenblättern.
2.5. Bei einer vom Gesamtangebot abweichenden Bestellung behält sich Apure eine entsprechende Preisänderung vor.
2.6. Bei Bestellungen bis zu einem Nettowarenwert von Euro 250.- wird in der Regel ein Kleinmengenzuschlag von Euro 25.- verrechnet.
2.7. Lichtplanungen, die auf Verlangen des Interessenten erstellt werden, können verrechnet werden, wenn kein entsprechender Lieferauftrag erteilt wird.
2.8. Vertragsabschluss: Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn Apure eine schriftliche Bestellung erhalten hat. Durch Vertragsabschluss werden diese AGB stillschweigend anerkannt und somit verbindlich.
2.9. Nach Vertragsabschluss können Abänderungen oder Annullierungen nur noch in beidseitigem Einverständnis erfolgen und es können Kosten zu Lasten des Auftraggebers entstehen.
3. Lieferfristen, Lieferverträge auf Abruf
3.1. Der bestätigte Liefertermin versteht sich als Versanddatum ab dem Werk in Deutschland.
3.2. Die Lieferfristen werden nach bestem Vermögen eingehalten. Eventuelle Ersatz- und Schadenansprüche, Konventionalstrafen oder ein Rücktrittsrecht wegen Terminüberschreitung werden nicht anerkannt.
3.3. Die Lieferfrist wird angemessen verlängert bei Betriebsstörungen, Nichtbelieferung durch Vor-/Drittlieferanten, behördlichen Massnahmen, wenn Ereignisse höherer Gewalt eintreten oder wenn der Besteller mit der Erfüllung seiner Mitwirkungs- und Zahlungspflicht sowie anderen vertraglichen Pflichten im Verzug ist.
3.4. Bei Verträgen mit fortlaufender Lieferung auf Abruf sind uns Abrufmengen und Liefertermine hierfür bereits bei der Bestellung mitzuteilen. Wir sind berechtigt, die Gesamtmenge des Auftrages entsprechend unserer Produktionsplanung zu einem beliebigen Zeitpunkt des Vertragszeitraumes zu fertigen, es sei denn, es sind ausdrücklich entgegenstehende schriftliche Abreden getroffen worden.
3.5. Abrufaufträge: Die Warenannahme muss bis spätestens einer (1) Woche nach bestätigtem Termin erfolgen. Wird diese Frist überschritten, besteht die Berechtigung zur finalen Fakturierung sowie zur Verrechnung von allfälligen Kapitalzinsen und Lagermiete.
4. Anlieferung, Verpackung
4.1. Bei Anlieferungen gilt die Unterschrift der Empfangsperson als Bestätigung dafür, dass die Sendung vollständig und frei von sichtbaren Schäden ist.
4.2. Die Entsorgung von Verpackungsmaterial geht zu Lasten des Empfängers.
5. Haftung und Gefahrenübergang
5.1. Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
5.2. Apure haftet dem Geschäftspartner nicht für Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit.
5.3. Sofern nicht besondere Verhältnisse oder schriftliche Verabredungen eine Ausnahme begründen, gehen Nutzen und Gefahr der Sache mit dem Abschluss des Vertrages auf den Erwerber über.
6. Beanstandungen, Mängelrüge
6.1. Falsch- und Minderlieferungen sowie Reklamationen sind innerhalb von fünf (5) Tagen nach Ankunft der Ware schriftlich anzubringen, andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.
6.2. Sichtbare Transportschäden oder Beschwerden sind durch den Empfänger unmittelbar bei der Übernahme vom letzten Frachtführer bescheinigen zu lassen.
6.3. Im Falle berechtigter Mängelrüge kann APURE gegen Rückgabe der fehlerhaften Ware nach Wahl Nacherfüllung leisten durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Eine Gutschrift des Warenwertes ist ausgeschlossen.
6.4. Von der Beanstandung ausgeschlossen sind Leuchten und Apparate, welche nach Konstruktionen, Designvorgaben oder Modellen des Bestellers hergestellt werden, sofern auftretende Schäden auf Konstruktionsfehler des Bestellers zurückzuführen sind.
7. Gewährleistung, Garantie
7.1. Die Gewährleistung für APURE-Leuchten und -Apparate beträgt 2 (zwei) Jahre nach erfolgter Auslieferung ab Werk und beschränkt sich während dieser Frist auf Mängel, die nachweisbar auf Material-, Ausführungs- oder Konstruktionsfehler seitens APURE resp. APURE GmbH zurückzuführen sind.
7.3. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer bzw. Anbieter stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
7.4. Jede weitere Garantie oder Schadenersatzleistung ist ausgeschlossen. Insbesondere werden keine Kosten für die Demontage, Einputzarbeiten, Wiedermontage und Programmierung von Leuchten und Apparaten oder deren Bestandteile sowie für irgendwelche andere Folgeschäden übernommen.
7.5. Ebenso wird keine Garantie für Material geleistet, an welchem durch den Besteller oder durch Dritte Änderungen oder Reparaturen vorgenommen oder wenn die Montage- oder Betriebsvorschriften nicht eingehalten worden sind.
7.6. Durch Netzverunreinigungen oder Spannungsspitzen verursachte Mängel sind von der Garantie ausgeschlossen.
7.7. Beim Wiederverkauf von Waren, die nicht durch APURE GmbH hergestellt wurden, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.
7.8. Jegliche Garantieansprüche setzen im Übrigen voraus, dass das defekte Material der Firma APURE verpackt franko zugestellt wird.
8. Zahlungsbedingungen, finanzielle Sicherheitsleistungen
8.1. Bei Neukunden kann vor der Auslieferung eine Zahlung von bis zu 100% verlangt werden. Rechnungen sind in der Regel wie folgt zahlbar. Eine Anzahlung von 50% des Auftragswertes bei Bestellung, Restzahlung 30 Tage netto.
8.2. Andere Zahlungsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.
8.4. Bei Projekten mit einem Auftragswert ab Euro 100‘000.- kann eine Anzahlung von bis zu 100% bei Auftragserteilung fällig werden. Die Lieferung erfolgt nach dem Zahlungseingang gemäss den Lieferfristen des bestätigten Auftrages.
8.5. APURE kann für ihre Kunden individuelle Kreditlimiten festlegen und ändern. Wenn der Kunde sein Kreditlimit erreicht, können weitere Lieferungen sistiert werden.
8.6. Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, befindet er sich im Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
8.7. Für Mahnungen können Mahngebühren erhoben werden. Zudem trägt der Käufer/Besteller sämtliche Kosten, die durch den Zahlungsverzug entstehen (wie z.B. Verzugszinsen).
8.8. Sollte der Käufer/Besteller in Zahlungsverzug geraten, erklärt er sich damit einverstanden, dass APURE ein Inkassounternehmen einschalten oder die geforderte Summe an einen Dritten abtreten kann.
8.9. Es ist nicht zulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von APURE nicht ausdrücklich und schriftlich anerkannten Gegenforderungen zu kürzen oder zurückzuhalten.
8.10. Sicherheitsleistungen wie z.B. Bankgarantien werden erst ab einer Garantiesumme von Euro 300‘000.- ausgestellt. Ausnahmsweise kann die Garantiesumme nach Absprache kleiner sein, wobei die Kosten dafür dem Auftraggeber weiterverrechnet werden.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen nach Massgabe des Vertrages bleibt der Vertragsgegenstand Eigentum der APURE, welche berechtigt ist, diesen Eigentumsvorbehalt jederzeit beim Betreibungsamt des Wohnortes, Sitzes oder der Geschäftsniederlassung des Käufers/Bestellers im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
9.2. Der vereinbarte Eigentumsvorbehalt gilt im Verhältnis unter den Parteien unabhängig von diesem Eintrag.
9.3. Der Käufer/Besteller nimmt zur Kenntnis und anerkennt, dass er bis zur vollständigen Bezahlung nicht berechtigt ist, über den Vertragsgegenstand durch Weiterveräusserung, Verpfändung oder auf andere Weise zu verfügen. Tut er dies trotzdem oder verbindet der Käufer/Besteller den Vertragsgegenstand mit Grundstücken oder im Eigentum Dritter stehenden beweglichen Sachen, so tritt er die diesbezügliche Forderung gegenüber seinem Vertragspartner sicherheitshalber der APURE ab, ohne dass es dazu einer weiteren Zessionserklärung bedarf.
10. Rücksendungen
10.1. Rücksendungen können nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen werden.
10.2. Es werden nur einwandfreie, saubere, originalverpackte Katalogprodukte mit einer aktuellen LED-Version ab einem Nettowarenwert von Euro 200.- zurückgenommen. Diese werden zu höchstens 50% des Nettowarenwertes gutgeschrieben.
10.3. Beschädigtes oder abgeändertes Material wird nicht gutgeschrieben.
10.4. Retourmaterial, welches ohne Voranmeldung bei APURE eintrifft, kann nicht bearbeitet werden und wird zu Lasten des Absenders entweder zurückgeschickt, eingelagert oder umweltgerecht entsorgt.
10.5. Spezialanfertigungen, abgeänderte Standardmodelle (Farbe oder Ausführung), speziell zugekaufte Artikel sowie Leuchtmittel werden nicht zurückgenommen.
11. Reparaturen
11.1. Reparaturen ausserhalb der Gewährleistung bzw. nach Ablauf der Garantiezeit werden mit Nettopreis- Pauschalen verrechnet.
11.2. Die Garantiezeit bei ausgeführten Reparaturen beschränkt sich auf die dabei eingesetzten Ersatz- und Tauschteile und beträgt ein (1) Jahr.
12. Mustersendungen
12.1. Ausnahmsweise werden Standardmuster bzw. Leuchten für Beleuchtungsproben für maximal einem (1) Monate zur Verfügung gestellt; innerhalb dieser Frist nicht retourniertes Material wird verrechnet. In jedem Fall werden Leuchten verrechnet, die vom Empfänger abgeändert oder beschädigt wurden.
12.2. Muster, die auf Verlangen des Interessenten besonders angefertigt werden müssen, werden verrechnet.
13. Schutzrecht, Mass- und Konstruktionsänderungen
13.1. An allen Zeichnungen, Entwürfen, Schaltschemen und Kostenvoranschlägen behält sich APURE resp. APURE GmbH das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen werden dem Empfänger persönlich anvertraut und dürfen ohne schriftliche Genehmigung von APURE resp. APURE GmbH weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden.
13.2. Von Abbildungen, Gewichten, Masstabellen oder sonstigen derartigen Angaben kann abgewichen werden, sofern sich dies als zweckmässig erweist.
14. Datenschutz
14.1. Die Abwicklung der Geschäftsbeziehung wird durch eine Datenverarbeitungsanlage unterstützt. Demgemäss werden die Daten des Kunden in Dateien oder Datenbanken erfasst und bis zum Ende der Geschäftsbeziehung gespeichert. Dabei handelt es sich um alle notwendigen Daten für die Auftrags-, Projekt- und Zahlungsabwicklung.
14.2. Von dieser Speicherung erhält der Kunde hiermit Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden.
14.3. APURE hält sich beim Umgang mit diesen Daten an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
14.4. Der Kunde willigt ein, dass zur Bonitätsprüfung Auskünfte über ihn eingeholt werden können und dass APURE Informationen über die Zahlungsabwicklung weitergeben kann (z.B. an einen Gläubigerverband wie Creditreform).
15. Änderung der AGB
APURE kann die vorliegenden AGB und insbesondere die Angebote und Preise jederzeit ändern.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand, anwendbares Recht
16.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt / Main. 16.2. Soweit diese AGB keine speziellen Regelungen enthalten, gelten die Bestimmungen des HGB.
16.3. Sollten einzelne Bedingungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so sind die übrigen Bedingungen davon nicht betroffen.